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SPD - das soziale Barbing
 

Bezirkstagsvizepräsident Norbert Hartl setzt sich für Menschen mit Behinderung ein

Soziales

Der Oberpfälzer Bezirkstagsvizepräsident Norbert Hartl will sich als neuer zweiter Vizepräsident und Schatzmeister des Verbandes der Bayerischen Bezirke besonders für eine stärkere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben und eine dafür notwendige bessere Finanzausstattung der Bezirke einsetzen.

Grundlage für die sog. Inklusion ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behinderten-rechtekonvention, VN-BRK) vom 13.Dezember 2006, umgesetzt in nationales Recht seit dem 26.März 2009. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, von Anfang an ein Leben ohne Ausgrenzung, ohne Barrieren und Beeinträchtigungen.
1,2 Millionen Menschen in Bayern sind behindert. Alle Fraktionen des Bayerischen Landtags befürworteten in einem gemeinsamen "Antrag zur Umsetzung der VN-BRK im bayerischen Schulwesen"(Drs.16/4619) die Inklusion.
Damit aber dieser interfraktionelle Antrag zustande kam, wurde die Frage der finanziellen Beteiligung des Freistaates ausgeklammert. Der entsprechende Entwurf eines Aktionsplanes zur Inklusion ist bis dato ohne Anhörung der Betroffenen entstanden. Im Schul- und Kindergartenbereich gibt es zwar durch die Änderung des Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes(BayEUG) und des BayKiBiG Fortschritte, jedoch nicht im erforderlichen Tempo.

Die Umsetzung der UN-Konvention muss differenziert nach individuellen Behinderungen allein zum Wohle der Kinder erfolgen, weshalb neben der Regelschule auch Bayerns Förderschulen mit ihren hochqualifizierten Fachkräften weiterhin notwendig sind. Der Freistaat ist deshalb gefordert, die Förderschulen personell besser auszustatten und zusätzliche Kräfte für den Mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD) bereitzustellen. Nur so kann der Elternwille bei der Wahl zwischen Regel- und Förderschule zur Geltung kommen, den die Bezirke unterstützen und respektieren.

Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif, hier sind Bund und Land gefordert. Die Eingliederungshilfe muss in einem Bundesleistungsgesetz finanziell abgesichert werden. Es kann nicht sein, dass der Bundestag die VN-BRK ratifiziert und bei der Finanzierung abseits steht. Auch der Freistaat kann die Kosten nicht einfach durchreichen und jede Konnexität mit Verweis auf UNO und Bund verleugnen.

Im Bereich der Bezirke gibt es bereits vorzeigbare Erfolge. Die ambulante Eingliederungshilfe wurde erheblich aufgestockt, dezentrale Wohnstrukturen werden geschaffen. Eine Reform der Eingliederungshilfe ist dergestalt erforderlich, dass für alle Leistungen ein Ansprechpartner, der jeweilige Bezirk, zuständig ist.
Der Freistaat muss die Finanzausgleichsmittel aufstocken und so eine qualitative Verbesserung der Eingliederungshilfe ermöglichen. Bayern ist Schlusslicht unter allen Bundesländern beim kommunalen Finanzausgleich. Eine Erhöhung der seit Jahren bei 583 Millionen stagnierenden Mittel für die Bayerischen Bezirke um 140 Millionen ist zwingend geboten. Staatliche Zuwendungen nach Kassenlage sind bei steigenden Sozialausgaben ein Unding. Die Bezirke brauchen eine auf Dauer dynamisierte Finanzierung. Sie sind deshalb angemessen am allgemeinen Steuerverbund zu beteiligen.

 

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